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Hausanschluss - WASSER -

Wenn Sie ein Gebäude in Königstein im Taunus errichten oder wesentlich erweitern wollen, so wenden Sie sich Bitte rechtzeitig vorher an die Mitarbeiter der Stadtwerke, um den entsprechenden Hausanschluss für Wasser zu beantragen. Rechtliche Grundlage für die Errichtung des Hausanschlusses ist die „ Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVB Wasser V vom 20. Juni 1980) sowie die Wasserversorgungssatzung der Stadt Königstein im Taunus in der jeweils gültigen Fassung zu dieser Verordnung.

Die AVB Wasser V sowie die Wasserversorgungssatzung können Sie bei den Stadtwerken Königstein im Taunus anfordern oder oben per Klick aufrufen und ausdrucken.

Für die Errichtung eines Wasserhausanschlusses benötigen Sie einen entsprechenden Antrag auf Anschluss an die Wasserversorgung.
Sie können den Antrag hier im PDF - Format herunterladen. Mit Unterzeichnung dieses Antrages auf Anschluss an die Wasserversorgung erkennen die Anschlussnehmer und Grundstückseigentümer die Wasserversorgungsbedingungen der Stadtwerke Königstein im Taunus an.

  • Bestätigung Hausinstallation
    (nur in Verb. mit Antragsformular Wasser)
    » download (PDF)
  • Meldezettel Herstellung Wasser
    (nur in Verb. mit Antragsformular Wasser)
    » download (PDF)
  • Antrag für die Anmietung eines Standrohres mit Wasserzähler
    » download (PDF)

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